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Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe

Grundschullehrer hilft dem kleinen Jungen nach dem Unterricht bei den Hausaufgaben
© iStock | Ridofranz

Die Kinder- und Jugendhilfe unterstützt junge Menschen und ihre Familien in vielen Lebenslagen – von der frühkindlichen Förderung über schulische Begleitung bis hin zu Hilfe in schwierigen Situationen. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu stärken, ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern und Eltern in der Erziehung zu unterstützen. Die Leistungen umfassen Beratung, Freizeit- und Bildungsangebote sowie konkrete Hilfen bei familiären oder sozialen Herausforderungen. Dabei stehen das Wohl des Kindes und die Förderung individueller Chancen im Mittelpunkt. Neben diesen Leistungen gehören zur Jugendhilfe auch Aufgaben wie die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen, die vorläufige Inobhutnahme nach unbegleiteter Einreise sowie Adoption und Amtsvormundschaften.

Zuständigkeiten

Die Umsetzung der Kinder- und Jugendhilfe ist auf drei Ebenen organisiert: auf kommunaler Ebene, auf Landesebene und auf Bundesebene.

Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also die Jugendämter in den Städten und Landkreisen, sind für die konkrete Umsetzung der Leistungen zuständig. Sie gewähren Hilfen zur Erziehung, führen Inobhutnahmen durch, beraten und unterstützen Familien.

Auf Landesebene besteht die Aufgabe darin, die Arbeit der öffentlichen und freien Jugendhilfe sowie deren Weiterentwicklung anzuregen und zu fördern. Ziel ist ein gleichmäßiger Ausbau der Einrichtungen in ganz Sachsen. Bei der Umsetzung ihrer Aufgaben erhalten die Jugendämter Unterstützung durch die Oberste Landesjugendbehörde. Nicht zum Zuständigkeitsbereich des Sozialministeriums gehören die Themen Kindertagesstätten und Schule, diese obliegen im Freistaat Sachsen der Verantwortung des Kultusministeriums.

Der Bund ist vor allem gesetzgeberisch zuständig. Er gibt mit dem Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) den rechtlichen Rahmen vor und unterstützt die Kinder- und Jugendhilfe unter anderem durch Forschung und Modellprojekte, beispielsweise über das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Eine unmittelbare Durchführung von Leistungen erfolgt durch den Bund nicht.

Schulsozialarbeit

Fröhlicher Lehrer in der Schule hilft Schülerin und lächelt

© iStock | skynesher

Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit

Eine Gruppe von Jugendlichen sitzt mit einem Lehrer im Kreis

© iStock | StockPlanets

Jugendberufshilfen und Produktionsschulen

Teilnehmende aus der Produktionsschule „Querbeet“

© Kirsten Lassig

Hilfen zur Erziehung

Eine Person steht hinter einem Mädchen am Tisch und zeigt mit dem Finger auf ein Heft auf dem Tisch

© iStock | Harbucks

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