Kinder und Jugendliche
Strukturen im Freistaat Sachsen
Im Freistaat Sachsen liegt die Verantwortung für die Kinder- und Jugendhilfe bei den Kommunen. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung erfüllen die Kreisfreien Städte und Landkreise diese Aufgaben und Leistungen eigenverantwortlich auf Grundlage des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Für die Umsetzung vor Ort betreiben sie jeweils ein eigenes Jugendamt.
Die Kommunen tragen die Verantwortung dafür, dass junge Menschen und ihre Familien passende Angebote und Hilfen erhalten – von der Kindertagesbetreuung bis zum Jugendclub.
Bei den Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe unterscheidet man zwischen Leistungen und anderen Aufgaben:
- Leistungen der Jugendhilfe sind konkrete Angebote, wie beispielsweise Kindertagesbetreuung, Hilfen zur Erziehung, Jugendarbeit oder Hilfen für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung.
- Andere Aufgaben sind hoheitliche Tätigkeiten. Sie betreffen unter anderem die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist, die Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten oder die Erlaubniserteilung für Pflegeltern.
Die Rolle des Sozialministeriums in der Kinder- und Jugendhilfe
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt unterstützt die Kinder- und Jugendhilfe im Freistaat auf vielfältige Weise. Es fördert unter anderem den Aufbau und die Weiterentwicklung einer landesweiten Infrastruktur und steht den Kommunen beratend und mit Fortbildungsangeboten zur Seite.
Die gesetzliche Grundlage für diese Aufgabe bilden §§ 82 und 85 des SGB VIII. Innerhalb des Ministeriums unterscheidet man zwischen der Obersten Landesjugendbehörde und dem Landesjugendamt.
Als oberste Landesjugendbehörde koordiniert das Ministerium die Kinder- und Jugendhilfe auf Landesebene. Es sorgt dafür, dass die Angebote weiterentwickelt, finanziell unterstützt und fachlich begleitet werden. Ziel ist hierbei die Sicherstellung einer ausgewogenen Verteilung der Leistungen im Freistaat Sachsen.
Zu den Aufgaben gehören:
- Rechtsaufsicht über die Jugendämter vor Ort (zusammen mit der Landesdirektion Sachsen)
- Fachaufsicht über das Landesjugendamt und den Kommunalen Sozialverband im Bereich der Jugendhilfeförderung
- Aufsicht über die Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen
- Entwicklung von Richtlinien, Programmen und Verordnungen im Bereich Jugendhilfe
- Steuerung und Koordination landesweiter Förderprogramme
- Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Trägern
- Erstellung des Kinder- und Jugendberichtes
- Teilnahme am Landesjugendhilfeausschuss
- Vertretung Sachsens auf der Bundesebene
- Förderung nach § 82 SGB VIII
Ebenfalls im Sozialministerium angesiedelt, übernimmt das Landesjugendamt konkrete Aufgaben, beispielsweise:
- Beratung von Einrichtungen und Trägern
- Erteilung von Betriebserlaubnissen für Einrichtungen
- Organisation von Fortbildungsangeboten


