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Kinder- und Jugendschutz in Sachsen

Nahaufnahme von Mutter und ein Kind Hände bei Sonnenuntergang
© iStock | dragana991

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist eine zentrale Aufgabe des Freistaates Sachsen. Ziel ist es, auf Landesebene Sicherheit, Förderung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche zu gewährleisten. Kinder- und Jugendschutz ist gleichzeitig eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die über die Leistungen des VIII. Sozialgesetzbuches hinausgehen.

Ein wichtiger Bestandteil dieser Aufgabe ist das Netzwerk Präventiver Kinderschutz und Frühe Hilfen. Durch die enge Zusammenarbeit verschiedener Akteure und Institutionen sollen familiäre Belastungen frühzeitig erkannt werden. Kinder und Eltern werden gezielt in passende Beratungs- und Unterstützungsangebote geleitet. Die Frühen Hilfen richten sich vor allem an Schwangere und Eltern mit Kindern in den ersten Lebensjahren. Sie schaffen ein förderliches Umfeld, stärken Erziehungskompetenzen und helfen, Problemen vorzubeugen. 

Koordiniert werden diese Maßnahmen durch die Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen

Der Freistaat Sachsen unterstützt das Netzwerk fiskalisch über die Förderrichtlinie Präventiver Kinderschutz und Frühe Hilfen. Der gleichmäßige Auf- und Ausbau der Angebote wird dabei durch die Bereitstellung von Bundes- und Landesmitteln unterstützt. 

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist ein allgemeines präventives Beratungs- und Bildungsangebot für Kinder, Jugendliche und Eltern. Es soll junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit führen. Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz unterstützt dabei auch Eltern und Erziehungsberechtigte, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Diese Maßnahmen erfolgen unter anderem im Rahmen von Familienbildung, Jugendarbeit oder Projekten. Eine Förderung durch den Freistaat Sachsen für den Bereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes ist über die Förderrichtlinie Jugendpauschale möglich.  

Der gesetzliche Jugendschutz umfasst alle rechtlichen Regelungen, die Kinder und Jugendliche vor Gefahren, Überforderung und schädlichen Einflüssen in der Öffentlichkeit, in den Medien und im Arbeitsleben schützen sollen. Grundlage hierfür bilden insbesondere das Jugendschutzgesetz und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Diese Regelungen legen beispielsweise Altersgrenzen für den Konsum und Erwerb von Alkohol und Tabakwaren, für den Besuch von Veranstaltungen und Spielhallen oder für die Nutzung von Film- und Onlineinhalten fest. Der gesetzliche Jugendschutz dient somit dem präventiven Schutz junger Menschen im öffentlichen Raum und sorgt dafür, dass ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung nicht gefährdet wird.

Der Freistaat Sachsen sowie die anderen Bundesländer wirken an der Gestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen mit und unterstützen die Kommunen organisatorisch und finanziell bei der Umsetzung entsprechender Angebote.

Zudem werden landesweit tätige Träger, die allen Kinder und Jugendlichen im Freistaat Sachsen geeignete Präventions- und Schutzangebote bereitstellen, gefördert.

So verbindet Sachsen präventive Unterstützung für alle Familien mit einem gezielten Schutz für Kinder und Jugendliche, die besonderen Risiken ausgesetzt sind, mit dem Ziel, allen jungen Menschen ein gesundes, sicheres und förderliches Aufwachsen zu ermöglichen.

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