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Kinder- und Jugendbeauftragte und Beteiligung

Die Kinder- und Jugendbeauftragte hält ein Mikrofon in der Hand und spricht im Landtag vor einer Schautafel mit bunten Zetteln
Die Kinder- und Jugendbeauftragte Susann Rüthrich auf der Jugendkonferenz am 20. September 2025 im Sächsischen Landtag.  

Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, gehört und ernst genommen zu werden. Dieses Recht ist in der UN-Kinderrechtskonvention verankert und bildet eine wichtige Grundlage für die Kinder- und Jugendpolitik in Sachsen. Ziel ist es, junge Menschen nicht nur zu schützen und zu fördern, sondern sie auch aktiv an Entscheidungen zu beteiligen, die ihr Leben betreffen. 

Ein starkes Signal setzt der Freistaat Sachsen mit der Kinder- und Jugendbeauftragten. Diese unabhängige Stelle vertritt die Interessen junger Menschen auf Landesebene, bringt ihre Anliegen in politische Prozesse ein und macht ihre Perspektive sichtbar. Nur wenige Bundesländer haben bislang ein solches Amt eingerichtet. Der Freistaat Sachsen gehört also zu den Vorreitern, wenn es um die Stärkung von Kinderrechten geht. 

Darüber hinaus gibt es im Freistaat vielfältige Möglichkeiten, wie sich junge Menschen selbst einbringen können. Ein zentrales Angebot ist die Beteiligung von Kindern- und Jugendlichen. Dort können Kinder und Jugendliche ihre Meinung äußern, Ideen einbringen und sich an aktuellen Vorhaben beteiligen. Ob es um Themen in der Kommune oder auf Landesebene geht, das Portal schafft Transparenz und ermöglicht Mitsprache.

Mit diesen Strukturen macht Sachsen deutlich: Kinder- und Jugendbeteiligung ist ein wesentlicher Bestandteil moderner Jugendpolitik. Junge Menschen sollen nicht nur Empfänger von Angeboten sein, sondern aktiv ihre Zukunft mitgestalten.

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