Kinder- und Jugendbeauftragte der Sächsischen Staatsregierung
Kinder und Jugendliche haben Rechte. Sie haben das Recht auf Schutz, Förderung und Beteiligung. Jedes Kind in Sachsen soll seine Rechte auch verwirklichen können. Wir alle sollten die Kinderrechte nicht nur kennen. Sondern auch danach handeln!
Susann Rüthrich
Liebe Bürgerinnen und Bürger, vor allem liebe Kinder und Jugendliche in Sachsen,
was ist das für eine spannende Lebensphase, die Kindheit und die Jugend. Und sie ist so entscheidend dafür, wie unsere Gesellschaft in Zukunft aussehen wird. Wie sagte Frederick Douglass schon vor über 100 Jahren: »It is easier to build strong children than to repair broken men.« Übersetzt: Es ist einfacher, starke Kinder aufzubauen als beschädigte Erwachsene zu therapieren.
Von Erwachsenen höre das ich oft: »Kinder sind unsere Zukunft«. Stimmt. Allerdings: für die Kinder und Jugendlichen geht´s ums Jetzt. Und es sollte uns auch nicht vorrangig um »uns« gehen. Sondern um sie, die Kinder und Jugendlichen selbst. Jeder der über 700.000 jungen Menschen in Sachsen hat ein Recht darauf, gehört, geschützt und bestmöglich gefördert zu werden.
Die Kinderrechte stehen in der UN-Kinderrechtskonvention. Diese gilt als Gesetz in unserem Land. Es gibt viele Gesetze auf Bundes- und auf Landesebene, die Kindern und Jugendlichen ein sicheres und gutes Leben in unserem Land ermöglichen. Viele Menschen in den Familien jeglicher Form, in den Einrichtungen, in Vereinen und Verbänden, in Behörden, in der Politik arbeiten Tag für Tag daran, diesen Rahmen auch tatsächlich mit Leben zu füllen. Deren Handeln möchte ich vernetzen und koordinieren helfen, damit jedes Kind und jede und jeder Jugendliche in Sachsen gut und sicher leben kann.
Kein Kind kann sich ganz alleine ausreichend gegen Täter und Täterinnen schützen, die ihm Gewalt antun, im sozialen Umfeld wie auch in Einrichtungen und Institutionen. Wir Erwachsenen müssen dafür die Verantwortung übernehmen, sei es durch wirksame Schutzkonzepte in Einrichtungen, durch aufmerksame Mitmenschen oder auch eine kindgerechte Justiz.
Kinder und Jugendliche können über Wahlen leider nicht selbst mitbestimmen, wer politische Entscheidungen trifft. Sie können nicht selbst die Voraussetzungen schaffen, dass in der Gemeinde, in der Schule oder auch auf Landesebene ihre Stimme tatsächlich gehört wird. Wir Erwachsenen müssen den Rahmen so setzen, dass Kinder und Jugendliche alle ihre Belange mitgestalten können. Sie ernst zu nehmen ist Grundvoraussetzung dafür.
Kinder sind neugierig. Sie lernen und erfahren Tag für Tag Neues. (Das wäre auch uns Erwachsenen zu wünschen!) Ob sie aber jede Förderung auch bekommen, damit sie zu der Persönlichkeit heranwachsen können, die sie sein wollen, kann kein Kind selbst gewährleisten. Wir Erwachsenen müssen das tun.
Starke, selbstbewusste, gemeinschaftsfähige, sich sicher und versorgt wissende Kinder und Jugendliche, die ihr und unsere Leben im Freistaat Sachsen gestalten, sind mein Ziel.
Das gemeinsam mit Euch und Ihnen umzusetzen, ist meine Motivation.
Ich freue mich, wenn Ihr und Sie Kontakt zu mir aufnehmen.
Bis bald, herzliche Grüße.
Susann Rüthrich.
PS: Was ist eigentlich Dein und Ihr Lieblingskinderrecht? Meins ist Artikel 31, erster Satz der UN-Kinderrechtskonvention. Weil das die Erwachsenen so oft vergessen.
- Die UN-Kinderrechtskonvention - Regelwerk zum Schutz der Kinder weltweit Informationen auf der Website von UNICEF