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Schulsozialarbeit

Fröhlicher Lehrer in der Schule hilft Schülerin und lächelt
© iStock | skynesher

Schulsozialarbeit verbindet Schule und Jugendhilfe und unterstützt junge Menschen individuell bei schulischen, sozialen und persönlichen Herausforderungen. Sie trägt zu Chancengerechtigkeit, einem positiven Schulklima und gelingender Bildung bei. Der Freistaat Sachsen fördert Schulsozialarbeit an allgemeinbildenden Schulen, um Teilhabe und gleiche Chancen für alle zu sichern. Träger der freien Jugendhilfe arbeiten dabei eng mit Schulen und Kommunen zusammen. Das Sozialministerium begleitet die Umsetzung fachlich und finanziell über das Landesprogramm Schulsozialarbeit.

Schulsozialarbeit ist ein eigenständiges Handlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe nach § 13 a SGB VIII am Lern- und Lebensort Schule. Sie verbindet Schule mit den Angeboten der Jugendhilfe und richtet ihren Blick auf die individuelle Unterstützung junger Menschen. Schulsozialarbeit knüpft hinsichtlich ihres Anliegens am Beitrag der Kinder- und Jugendhilfe für eine gelingende und umfassende Bildung junger Menschen im Sinne von Chancengerechtigkeit an. Schulsozialarbeit unterstützt und begleitet junge Menschen dabei, deren subjektiv bedeutsame Fragen und Themen zur Gestaltung der eigenen Biografie und Lebensbewältigung im Kontext individueller, sozialer, schulischer sowie zukünftiger beruflicher Entwicklung zu bearbeiten. In ihrer Ausrichtung auf die individuelle Lebenslage von Kindern und Jugendlichen unterscheidet sie sich damit wesentlich vom curricular geprägten schulischen Bildungsprozess mit dem Schwerpunkt der Bewältigung jahrgangsbezogener Lernaufgaben. Schulsozialarbeit trägt zum Gelingen des Schulalltags bei, führt langfristig zur Verbesserung des Schulklimas und wirkt präventiv.

Ziel der Förderung durch den Freistaat Sachsen ist es, Schulsozialarbeit in Sachsen sowohl quantitativ als auch qualitativ weiterzuentwickeln. Gefördert werden Angebote der Schulsozialarbeit an allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft.

Gefördert werden als Projektträger vorrangig anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, die in enger Kooperation mit den Schulen vor Ort tätig sind. Die Kommunen bzw. kommunalen Jugendämter übernehmen dabei die Planung und Koordination der Angebote. Mit der Förderung unterstützt der Freistaat die kommunale Verantwortung für Schulsozialarbeit, um allen jungen Menschen gleiche Chancen auf Unterstützung und Teilhabe zu ermöglichen, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem sozialen Umfeld. Diese Förderung stärkt zugleich die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule. Die Förderung erfolgt über die Förderrichtlinie Schulsozialarbeit

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt als oberste Landesjugendbehörde erfüllt im Rahmen der Schulsozialarbeit einen wichtigen Unterstützungsauftrag. Mit dem Landesprogramm Schulsozialarbeit, welches 2017 ins Leben gerufen wurde, stellt es finanzielle Mittel bereit, die über den Kommunalen Sozialverband Sachsen an die Städte und Landkreise weitergeleitet werden. Darüber hinaus pflegt das SMS einen kontinuierlichen fachlichen Austausch mit der Landesarbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit sowie den kommunalen Fachberaterinnen und Fachberatern. Auf diese Weise werden praxisnahe Weiterentwicklung gefördert und die Qualität der Schulsozialarbeit im gesamten Freistaat gesichert.

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