Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
Jugendarbeit richtet sich an alle jungen Menschen, fördert ihre Entwicklung und konzentriert sich auf außerschulische Bildungs- und Freizeitangebote sowie soziales Engagement. Jugendsozialarbeit ist dagegen eine spezialisierte Leistung, die sich gezielt an sozial benachteiligte oder individuell beeinträchtigte junge Menschen richtet, um diese beim Übergang von der Schule in den Beruf und der sozialen Integration zu unterstützen. Jugendsozialarbeit bietet daher spezifischere, sozialpädagogische Hilfen, während Jugendarbeit breitere, oft präventive Angebote umfasst. Die Grenzen sind dabei fließend.
Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sind zentrale Aufgabenfelder der Kinder- und Jugendhilfe. Beide tragen dazu bei, junge Menschen auf ihrem Weg zu einem selbstbestimmten, verantwortungsvollen und sozial integrierten Leben zu begleiten und zu unterstützen.
Die Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII richtet sich an alle jungen Menschen bis zum 27. Lebensjahr und bietet vielfältige Freizeit- und Bildungsangebote. Sie orientieren sich an den Interessen der Jugendlichen, stärkt Selbstbestimmung, gesellschaftliche Mitverantwortung und soziales Engagement. In Jugendhäusern, Jugendverbänden oder internationalen Austauschprojekten können junge Menschen ihre Persönlichkeit entwickeln, Gemeinschaft erleben und Verantwortung übernehmen. Ein Schwerpunkt ist die Kinder- und Jugenderholung, die neben außerschulischer Jugendbildung, Sport, Spiel und Jugendberatung einen wichtigen Teil der Jugendarbeit bildet.
Die Jugendsozialarbeit nach §13 SGB VIII ergänzt dieses Angebot, indem sie junge Menschen in sozial oder individuell benachteiligten Lebenslagen gezielt unterstützt. Ihr Ziel ist es, Benachteiligung abzubauen und schulische sowie berufliche Integration zu fördern. Dazu gehören insbesondere Angebote der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit und der aufsuchenden Arbeit (Street Work). Die Schulsozialarbeit hat seit 2021 als eigenständiges Arbeitsfeld einen eigenen Leistungsparagraphen.
Gemeinsam leisten Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit einen wichtigen Beitrag dazu, dass junge Menschen Chancen auf Teilhabe, Bildung und soziale Integration erhalten, unabhängig von ihrer Herkunft oder Lebenssituation.
Der Freistaat Sachsen unterstützt die kommunale Jugendarbeit im Rahmen der Förderrichtlinie Jugendpauschale. Über diese Förderung werden unter anderem Mittel für Angebote und Leistungen der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit sowie Jugendsozialarbeit bereitgestellt, soweit diese in der Planungsverantwortung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe liegen. Zuwendungsempfänger sind die Landkreise und Kreisfreien Städte. Sie erhalten Mittel als Erstempfänger und leiten sie überwiegend an die Träger der freien Jugendhilfe weiter.
Der Freistaat Sachsen fördert mit der Förderrichtlinie überörtlicher Bedarf Jugendverbände und Fachstellen, die über die Grenzen einer einzelnen Kommune hinaus aktiv sind. Diese landesweit tätigen Träger verfügen über eigene Mitgliederstrukturen oder Untergliederungen mit eigener Satzung. Sie vertreten die Interessen junger Menschen auf Landesebene und setzen sich in verschiedenen Themenbereichen für deren Belange ein. Zudem bieten sie Fort- und Weiterbildungen für Fachkräfte an, organisieren überörtliche Fachveranstaltungen und führen Projekte durch, beispielsweise im Bereich der internationalen Jugendarbeit.
Zusätzlich unterstützt der Freistaat Sachsen Sanierungen, Um- und Erweiterungsbauten sowie Ausstattungen von Einrichtungen der Jugendhilfe. Grundlage hierfür ist die Förderrichtlinie zur Förderung von Investitionen für Jugendhilfeeinrichtungen. Gefördert werden Investitionen, die für die Arbeit der Einrichtungen notwendig sind und in direktem Zusammenhang mit ihren Aufgaben stehen. Maßnahmen im Bereich der Kindertageseinrichtungen sind von dieser Förderung ausgeschlossen. Antragsberechtigt sind in der Regel anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, öffentliche Träger der Jugendhilfe sowie kreisangehörige Städte und Gemeinden.
Das Sozialministerium fördert mit der Förderrichtlinie Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, Projekte und Maßnahmen, die zur qualitativen und inhaltlichen Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe im Freistaat Sachsen beitragen. Gefördert werden Vorhaben von landesweiter Bedeutung oder mit regionalem Bezug, insbesondere in den Bereichen Kinderschutz, Demokratiebildung sowie Verbesserung der Mitwirkung, des Engagements und der Beteiligung an der Gestaltung des Gemeinwesens. Unterstützt werden dabei auch Modellprojekte und innovative Vorhaben, insbesondere wenn sie neue Konzepte erproben und zukunftsorientierte Handlungsformen in der Kinder- und Jugendhilfe entwickeln.
Für alle oben genannten Förderrichtlinien ist der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV) die zuständige Antrags- und Bewilligungsbehörde.
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt als oberste Landesjugendbehörde unterstützt maßgeblich durch die oben genannten Förderrichtlinien und entsprechende Bereitstellung von Fördermitteln, die Steuerung und Weiterentwicklung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sowie der Beratung von Trägern in Sachsen.
In enger Abstimmung mit dem Kommunalen Sozialverband sorgt das Ministerium dafür, das Angebote landesweit koordiniert, fachlich begleitet und qualitativ gesichert werden. Dabei legt es die Förderrahmenbedingungen fest und schafft verlässliche Strukturen, die eine kontinuierliche Weiterentwicklung ermöglichen.
Ziel ist es, jungen Menschen in ganz Sachsen den Zugang zu vielfältigen, bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Angeboten der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit zu eröffnen und damit ihre Teilhabe, Bildungschancen und soziale Integration nachhaltig zu stärken.
Förderrichtlinien
- Förderrichtlinie überörtlicher Bedarf (Richtlinientext)
- Förderrichtlinie überörtlicher Bedarf (Kommunaler Sozialverband Sachsen)
- Förderrichtlinie Jugendpauschale (Richtlinientext)
- Förderrichtlinie Jugendpauschale (Kommunaler Sozialverband Sachsen)
- Förderrichtlinie Investitionen für Jugendhilfeeinrichtungen (Richtlinientext)
- Förderrichtlinie Investitionen für Jugendhilfeeinrichtungen (Kommunaler Sozialverband Sachsen)
- Förderrichtlinie Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Richtlinientext)
- Förderrichtlinie Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kommunaler Sozialverband Sachsen)