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Vertrauliche Geburt

Nackte, strampelnde Beinchen eines Säuglings in einem Neugeborenenbett © iStockphoto/seanoriordan

Wenn Sie sich als Frau in einer besonderen Notlage befinden und die Schwangerschaft Ihrem Umfeld nicht mitteilen wollen, gibt es für Sie die Möglichkeit der vertraulichen Geburt. Bei einer vertraulichen Geburt können Sie im Krankenhaus medizinisch sicher und anonym entbinden. Begleitet und beraten werden Sie bei diesem Weg von einer besonders geschulten Schwangerschaftsberaterin, die an die gesetzliche Schweigepflicht gebunden ist.

Als Schwangere geben Sie dabei ihre Identität nur einmalig vorher gegenüber der Beraterin bekannt. Ihre persönlichen Daten werden aufgenommen und in einem Herkunftsnachweis für das Kind verschlossen und sicher hinterlegt.

Im Folgenden erhält die Schwangere ein Pseudonym, unter dem sie im Verfahren der vertraulichen Geburt handelt. Nach erfolgter Geburt des Kindes übersendet die Beratungsstelle den verschlossenen Herkunftsnachweis an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Dort wird er ungeöffnet und sicher verwahrt.

Frühestens nach 16 Jahren hat ausschließlich das Kind das Recht, seine Herkunft zu erfahren und den beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben verwahrten Herkunftsnachweis einzusehen.

Die vertrauliche Geburt ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren. Es trägt sowohl dem Wunsch der Mutter nach Anonymität in einer belastenden Lebenssituation Rechnung als auch dem Recht des Kindes auf spätere Kenntnis seine Herkunft.

Als Mutter können Sie Belange, die dem Einsichtsrecht des Kindes entgegenstehen, ab der Vollendung des 15. Lebensjahres des Kindes unter ihrem Pseudonym bei einer Schwangerenberatungsstelle erklären. Die Beratungsstelle unterrichtet das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben unverzüglich über die Erklärung der Mutter. Ein Familiengericht trifft dann eine Abwägung der Interessen von Mutter und Kind.

Eine ausführliche Beratung zur vertraulichen Geburt führen die Schwangerschaftsberatungsstellen nach § 2 und § 8 Schwangerschaftskonfliktgesetz durch.

Hier finden Sie eine Übersicht aller Schwangerschaftsberatungsstellen in Sachsen:

Schwangerschaftsberatungsstellen

Junges Paar sitzt in einer Beratungssituation

Leichte Sprache

Grafik: FFrau liegt auf der Liege. Eine Hebamme hält ein Neugeborenes im Arm.
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