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Schwangerschaft und Familienplanung

Beratung zur Schwangerschaft

Eine Schwangere sitzt mit einem Notizbuch und Stift im Schoß auf dem Bett und hält in der linken Hand ein Ultraschallbild. Die rechte Hand liegt auf dem Bauch. © © iStock.com/Natalia Deriabina

Der Freistaat Sachsen fördert ein wohnortnahes und plurales Netz von anerkannten Beratungsstellen. Hier können Sie sich bei Bedarf kostenlos und anonym beraten lassen. Die Fachkräfte der Schwangerschaftsberatungsstellen stehen Ihnen bei vielfältigen Fragen in einfühlsamen und kompetenten Gesprächen gern zur Seite.

Ob bei Auskünften zu Partnerschaft und Familienplanung, bei finanziellen Sorgen oder bei der Beantragung von Sozialleistungen und wirtschaftlichen Hilfen, die geschulten Beratungskräfte vermitteln Ihnen sachkundigen Rat und alltagspraktische Unterstützung.

Ihr Anspruch auf eine Beratung ist gesetzlich festgeschrieben und kann zu verschiedenen Themen erfolgen, etwa zu Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen Angelegenheiten rund um eine Schwangerschaft.

Auch bei Fragen zur vorgeburtlichen Diagnostik finden Sie Unterstützung in unseren Beratungsstellen. Sie haben einen auffälligen Befund erhalten und benötigen Rat? Die speziell geschulten Beratungsfachkräfte für Pränataldiagnostik stehen Ihnen gern zur Seite. Auch nach der Geburt oder nach einem Schwangerschaftsabbruch sind diese weiterhin für Sie da.

Alle Beratungen erfolgen für Sie kostenlos und auf Wunsch anonym. In der Nähe Ihres Wohnortes können Sie in der Regel zwischen verschiedenen Beratungsstellen mit unterschiedlichen Weltanschauungen wählen. Auch eine Online-Beratung in einem geschützten digitalen Raum wird von den meisten Beratungsstellen angeboten. Die Mitarbeitenden unterliegen der Schweigepflicht und behandeln Ihre Anliegen absolut vertraulich.

Neben der allgemeinen Beratung erfolgt in fast allen Beratungsstellen auch eine Schwangerschaftskonfliktberatung. In diesem Rahmen kann Ihnen eine Beratungsbescheinigung ausgestellt werden, die Sie für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch nach §218a Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) benötigen.

Hier finden Sie eine Übersicht aller Schwangerschaftsberatungsstellen in Sachsen:

Schwangerschaftsberatungsstellen

Junges Paar sitzt in einer Beratungssituation

Sexualität und Verhütung

Junges Paar unter der Bettdecke, mit herausschauenden Füßen und einem Schwangerschaftstest auf dem Bettlaken © istockphoto.com/RGstudio

Sexualität begleitet uns ein Leben lang und ist ein Grundbedürfnis sowie Teil unserer Persönlichkeitsentwicklung. Jeder Mensch hat das Recht, seine Sexualität frei, gleichberechtigt und selbstbestimmt zu leben.

Es gibt viele Arten, wie Sie Ihre Sexualität leben können. Persönliche Vorlieben, Empfindungen und Wünsche sind dabei so unterschiedlich wie wir Menschen. Auch die individuelle sexuelle Orientierung sowie vielfältige geschlechtliche Identitäten spielen für die Sexualität eine Rolle.

Für die meisten Menschen ist eine erfüllte Sexualität wertvoller Bestandteil einer gelingenden Partnerschaft. Dabei ist ein verantwortungsvoller Umgang mit Sexualität und sexuellen Beziehungen wichtig. So schützen Sie sich und die Gesundheit des Partners oder der Partnerin.

Das beginnt bei der Verhütung ungewollter Schwangerschaften und umfasst auch den Schutz vor sexuell übertragbaren Infektionen.

Sie haben Fragen zu Sexualität und Verhütung? Aufklärung und Beratung bieten Ihnen die staatlich anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen der freien und kommunalen Träger in Sachsen. Neben Einzelberatungen führen diese auch Veranstaltungen zur Sexualaufklärung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen durch.

Verhütung einer Schwangerschaft

Je nach persönlicher Lebenssituation haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten zur Empfängnisverhütung. Diese unterscheiden sich zum Teil erheblich bei Anwendung und Sicherheit. Die jeweils geeignete Methode der Empfängnisverhütung zu finden, ist dabei immer Ihre persönliche Entscheidung und sollte zu Ihrer aktuellen Lebenssituation passen. Dabei spielen die Sicherheit des Empfängnisschutzes, gesundheitliche Aspekte und die Art der Beziehung eine Rolle.

Neben Methoden zur regelmäßigen und langfristigen Empfängnisverhütung stehen Ihnen auch Präparate der Notfallverhütung, etwa bei Verhütungspannen, zur Verfügung.

Egal ob Spirale, Pille, Kondom, Verhütungspflaster oder Hormonimplantat – die für Sie passende Methode kann sich je nach persönlicher Situation ändern. Informieren Sie sich bei einer Schwangerenberatungsstelle in Ihrer Nähe. Eine Beratung über Verhütungsmethoden und alle notwendigen Kontrolluntersuchungen bei Ihrem Arzt werden auch von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Kosten für Verhütungsmittel:

Verhütungsmittel müssen in Deutschland in der Regel selbst bezahlt werden. Eine Ausnahme gilt für junge Mädchen und Frauen bis zur Vollendung des 22. Lebensjahrs, die Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Für sie werden die Kosten für alle verschreibungspflichtigen Verhütungsmittel übernommen. Ab dem 18. Geburtstag müssen jedoch gesetzliche Zuzahlung und Rezeptgebühr entrichtet werden. Für Privatversicherte besteht hingegen kein Anspruch auf Kostenübernahme.

Sexuell übertragbare Infektionen

Sie verspüren ein Brennen oder Juckreiz im Intimbereich oder haben unklare Schmerzen beim Geschlechtsverkehr oder Wasser lassen? Dann könnte dies ein Hinweis auf eine sexuell übertragbare Infektion sein. Auslöser hierfür sind Viren, Bakterien oder Pilze. Diese können durch engen Körperkontakt sowie durch den Kontakt mit Körperflüssigkeiten wie Sperma, Vaginalsekret, Blutoder Speichel bei sexuellen Handlungen übertragen werden. Eine der häufigsten sexuell übertragbaren Infektionen sind Chlamydien. Auch HIV, Herpes, Hepatitis A, B oder C, Gonorrhoe (Tripper) oder das Humanen Papillomvirus (HPV) gehören zu den sexuell übertragbaren Infektionen.

Sie haben unklare Symptome oder von einer Erkrankung der Partnerin oder des Partners erfahren?

Dann sollten Sie umgehend eine Beratungsstelle eines Gesundheitsamtes in Ihrer Nähe oder eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen. Bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sind in der Regel Hautärztinnen und Hautärzte dafür zuständig. Wichtig ist auch, dass sich Ihre (Sexual-)Partnerin oder Ihr (Sexual-)Partner auf eine sexuell übertragbare Infektion untersuchen lässt. Wenn die Infektionen rechtzeitig entdeckt werden, sind sie zum Teil heilbar und andere sehr gut behandelbar.

Leichte Sprache

Grafik: Mann und Frau liegen im Bett und küssen sich
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