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Beratung bei einem Schwangerschaftskonflikt

Ungewollt schwanger - und nun?

Nahaufnahme: Eine Frau sitzt auf dem Badewannenrand und betrachtet einen Schwangerschaftstest, mit einer Hand stützt sie ihren Kopf © istockphoto/Carlo107

Nicht immer kann eine Frau die Schwangerschaft als ein wertvolles Geschenk empfinden. Es gibt sehr unterschiedliche und persönliche Gründe, warum ein Kind im aktuellen Lebensentwurf zu diesem Zeitpunkt nicht vorstellbar ist.

Sie sind ungeplant schwanger und haben Zweifel und Ängste? Vielleicht überlegen Sie sogar, ob Sie die Schwangerschaft fortsetzen möchten?

Viele Frauen können gemeinsam mit Partner, Familie oder Vertrauenspersonen offen ihre Probleme und Befürchtungen besprechen. Oft ist es aber auch hilfreich und notwendig, sich an außenstehende neutrale Personen zu wenden.

In einer solchen Situation kann Ihnen eine Schwangerschaftskonfliktberatung helfen. Hier werden Ihre Sorgen und Befürchtungen in einem geschützten Rahmen ausführlich besprochen. jedes Gespräch ist vertraulich und kann sehr entlastend für Sie sein. Die Beratung wird Ihnen helfen, zu einer für Sie angemessenen und tragfähigen Entscheidung über die Fortsetzung der Schwangerschaft zu kommen. Selbstverständlich können Sie sich auf Wunsch auch anonym beraten lassen. Eine Beratung für minderjährige Schwangere kann auch ohne das Wissen der Eltern erfolgen.

Sie haben sich bereits entschieden, die Schwangerschaft nicht fortführen zu wollen? Dann ist das Aufsuchen einer Schwangerschaftskonfliktberatung für Sie eine verpflichtende Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch.

Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen

Aufgabe einer Schwangerschaftskonfliktberatung ist es, der schwangeren Frau eine selbstbestimmte Entscheidung über den Fortgang der Schwangerschaft zu ermöglichen. Als Schwangere haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine persönliche und umfassende Beratung zu allen Fragen der Schwangerschaft. Auch Ihr Partner oder Ihre Partnerin hat das Recht auf eine solche Beratung. In den Beratungsstellen werden Ihnen staatliche und nichtstaatliche Hilfsangebote unterbreitet und mögliche Perspektiven für ein Leben mit dem Kind besprochen.

Im Rahmen des Gesprächs können Ihnen die Beraterinnen und Berater Unterstützung bei der Geltendmachung von Ansprüchen, bei der Wohnungssuche, bei der Suche nach einer Betreuungsmöglichkeit für das Kind oder bei der Fortsetzung ihrer Ausbildung anbieten. Sie können sicher sein, dass alle rechtlichen, medizinischen und sozialen Fragen, welche in Ihrer persönlichen Situation relevant sind, vertrauensvoll mit Ihnen besprochen werden.

Die Beratungsfachkräfte unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht.

Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist ergebnisoffen zu führen, sie geht von der Verantwortung der Frau aus. Die Beratung soll ermutigen und Verständnis wecken, jedoch nicht bevormunden oder belehren.

Damit Sie jederzeit Zugang zu einer solchen Beratung haben, fördert der Freistaat Sachsen ein wohnortnahes Netz von Beratungsstellen unterschiedlicher Weltanschauungen. Sie befinden sich in kommunaler Trägerschaft oder werden von freien Trägern betrieben und gewährleisten einen hohen Qualitätsstandart. Als Schwangere haben Sie so die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Anbietern auswählen zu können.

Sie sind sich sicher, dass Sie die Schwangerschaft beenden möchten? Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Konfliktberatung werden Sie über die Voraussetzungen für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch aufgeklärt. Zudem erhalten Sie Informationen zu den verschiedenen Methoden eines Schwangerschaftsabbruches sowie den Voraussetzungen für eine Kostenübernahme dieser Leistung durch den Staat. Bei diesem Beratungsgespräch erhalten Sie auch eine Übersicht über die ambulanten und stationären Einrichtungen im Umkreis, wo der Schwangerschaftsabbruch durchgeführt werden kann.

Ausstellung des Beratungsscheines nach § 7 Schwangerschaftskonfliktgesetz:

Unabhängig von Ihrer persönlichen Entscheidung nach der Schwangerschaftskonfliktberatung erhalten Sie am Ende des Gesprächs einen Beratungsschein. Dieser belegt, dass Sie sich nach §§ 5 und 6 Schwangerschaftskonfliktgesetz beraten lassen haben. Der Beratungsschein muss den Namen der Schwangeren und das Datum der Beratung enthalten, macht aber keine Angaben zu Inhalten oder zum Ergebnis des Beratungsgespräches. Der Schein ist Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch. Sie müssen diesen in der medizinischen Einrichtung vorlegen, bei der Sie den Abbruch vornehmen lassen möchten.Bis auf die Beratungsstellen des Caritasverbandes Sachsen e.V. und des Kaleb e.V. stellen Ihnen alle Schwangerschaftsberatungsstellen einen Beratungsschein aus.

Hier finden Sie eine Übersicht der staatlich anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen. Beratungsstellen mit dem blauen Symbol stellen keine Beratungsbescheinigung nach § 7 Schwangerschaftskonfliktgesetz in Verbindung mit der für einen Schwangerschaftsabbruch gesetzlich vorgeschriebenen Schwangerschaftskonfliktberatung aus.

Schwangerschaftsberatungsstellen

Junges Paar sitzt in einer Beratungssituation
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