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Erziehungsberatung

Eine Beraterin hält einen Stift und einen Notizzettel in der Hand. Im Hintergrund sitzt ein Paar mit einem Kind. © nullplus/stock.adobe.com

Die Pflege und Erziehung ihrer Kinder ist das grundgesetzlich verbürgte Recht der Eltern und eine ihrer wichtigsten Pflichten. Es gibt jedoch Fälle, in denen Eltern mit dieser Aufgabe überfordert sind und Hilfe und Unterstützung benötigen. Neben informatorischer Beratung zu allgemeinen Erziehungsfragen umfasst Erziehungsberatung einzelfallbezogene Begleitung und Beratung in krisenhaften Situationen.

Die Erziehungsberatung ist ein Angebot der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen der Hilfe zur Erziehung gemäß Paragraf 28 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe. Sie richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf im Einzelfall und wird zur Klärung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren gewährt. Bei dieser umfassenden Beratung und der Suche nach nachhaltigen Lösungen soll auch das engere soziale Umfeld des Kindes oder Jugendlichen einbezogen werden.

Ansprechpartner

Zuständig sind die Erziehungsberatungsstellen sowohl der freien als auch der öffentlichen Jugendhilfe. Letztere sind bei den Jugendämtern der Landratsämter beziehungsweise der Kreisfreien Städte angesiedelt.

Die sächsischen Erziehungsberatungsstellen beraten Eltern, Kinder und Jugendliche bei:

  • der Überwindung von Eltern-Kind-Konflikten und familiären Beziehungskrisen,
  • der Verarbeitung von Trennung und Scheidung,
  • der Bearbeitung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten und
  • der Auseinandersetzung mit Gewalterfahrungen.

Bei Fragen und Problemen rund um die Erziehung und Entwicklung junger Menschen kann auch die virtuelle Beratungsstelle der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. in Anspruch genommen werden.

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