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Stiftung »Hilfe für Familien, Mutter und Kind«

Logo Familien stärken © MuKi-Stiftung

Durch persönliche Unglücksfälle, die Verkettung unglücklicher Umstände oder andere schwerwiegende Ereignisse können Menschen in soziale und wirtschaftliche Not geraten. 

Um Familien, Alleinerziehenden oder Schwangeren in besonderen Notlagen schnell und unbürokratisch zu helfen, hat der Freistaat Sachsen die Stiftung »Hilfe für Familien, Mutter und Kind« gegründet. Diese gliedert sich in zwei getrennte Stiftungszwecke:

  • in Leistungen an Familien in Not (Familienhilfe) und
  • in Leistungen an Schwangere in Not (Schwangerenhilfe).

Erklärstory Mutter-Kind-Stiftung

Familien in Not

Eine Mutter hält die Hände vor das Gesicht. Die Tochter lehnt sich tröstend an ihre Schulter. © altanaka/stock.adobe.com

Stiftungsanliegen

Die Mittel der Stiftung dienen dazu, – im Zusammenwirken mit allen gesetzlichen und privaten Hilfen – die wirtschaftliche und soziale Lage von Familien in Not zu sichern, um ihre Lebensgrundlage zu erhalten.

Wer kann finanzielle Hilfe erhalten?

Finanzielle Hilfe wird sächsischen Familien und Alleinerziehenden mit mindestens einem Kind oder einem behinderten oder pflegebedürftigen Angehörigen gewährt, wenn sie sich in einer besonderen finanziellen Notlage befinden.

Voraussetzungen

Die finanzielle Notlage wurde durch ein schwerwiegendes Ereignis oder die Verkettung unglücklicher Umstände hervorgerufen und alle gesetzlichen und privaten Hilfsmöglichkeiten sind ausgeschöpft. Die finanzielle Hilfe ist außerdem an bestimmte Einkommensgrenzen geknüpft. Zudem wird die Mitwirkung der Hilfesuchenden an der Problemlösung berücksichtigt.

Art und Umfang der Hilfen

Die finanziellen Hilfen der Stiftung sind zweckgebunden und können individuell als Schenkung oder als zinsloses Darlehen vergeben werden, zum Beispiel

  • um Wohnraum zu beschaffen oder zu erhalten,
  • für dringend notwendige Anschaffungen, Einrichtungsgegenstände,
  • für Hilfen zur Lebensführung und/oder
  • um Schulden zu regulieren (in begrenztem Umfang).

Beantragung von finanziellen Hilfen

Anträge auf Stiftungsleistungen können Sie in der Regel bei folgenden Anlaufstellen einreichen. Hier erhalten Sie auch die notwendigen Antragsformulare.

In dem Antrag müssen Sie Ihre Notlage beschreiben und Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse darlegen. Sie müssen angeben, welche anderen Hilfen Sie schon in Anspruch genommen haben beziehungsweise inwieweit Sie dies versucht haben. Sie müssen die Richtigkeit Ihrer Angaben bestätigen und schriftlich in die Überprüfung Ihrer Anfragen einwilligen.

Die Anlaufstelle prüft die Angaben der Hilfesuchenden und hält das Ergebnis auf dem Antrag fest. Sie leitet den Antrag mit einem entsprechenden Entscheidungsvorschlag für den Vergabeausschuss an die Geschäftsstelle der Stiftung weiter.

Schwangere in Not

Wer kann finanzielle Hilfe erhalten?

Schwangerenhilfe kann sozial schwachen Frauen gewährt werden, die sich während der ersten Monate der Schwangerschaft an eine Beratungsstelle wenden, um ihnen die Entscheidung für das Baby zu erleichtern.

Voraussetzungen

Die werdende Mutter hat ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen, es liegen ungünstige finanzielle Verhältnisse (Einkommensgrenze) vor und die gesetzlichen Leistungen sind bereits ausgeschöpft und ergänzende Hilfen werden benötigt.

Finanzierung der Hilfen

Die Finanzierung erfolgt überwiegend durch die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ und wird durch Landesmittel und die Landesstiftung ergänzt.

Plakat der Stiftung © MuKi-Stiftung

Art und Umfang der Hilfen

Die finanzielle Unterstützung erfolgt zweckgebunden als Schenkung.

Mittel der Stiftung können für Aufwendungen eingesetzt werden, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und Geburt sowie der Pflege und Erziehung eines Kleinkindes entstehen. Dies betrifft insbesondere die Erstausstattung des Kindes, wie zum Beispiel Kleidung und kindgerechte Möbel.

Beantragung von finanziellen Hilfen

Der Antrag auf Hilfe soll bis zum Ende der 20. Schwangerschaftswoche in einer Schwangerschaftsberatungsstelle gestellt werden. Dort liegen die entsprechenden Formulare bereit.

Unterstützen Sie uns

Die Arbeit der Stiftung kann mit Ihrer Spende unterstützt werden!

Spendenkonto

bei der Sparkasse Chemnitz

IBAN: DE71 8705 0000 3501 0030 71
BIC: CHEKDE81XXX

Kontakt

Stiftung »Hilfe für Familien, Mutter und Kind« des Freistaates Sachsen

Geschäftsstelle

Postanschrift:
Reichsstraße 3
09112 Chemnitz

Telefon: 0371 577-370
Durchwahl Schwangere in Not: 376, Familien in Not: 372, Öffentlichkeitsarbeit: 371

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