In allen Fällen beträgt das Landeserziehungsgeld monatlich
- für Ihr 1. Kind: 150 Euro,
- für Ihr 2. Kind: 200 Euro,
- ab Ihrem 3. Kind: 300 Euro.
Das Landeserziehungsgeld ist eine einkommensabhängige Leistung. In voller Höhe wird es Ihnen bis zu folgenden Einkommensgrenzen gezahlt:
- bis 24.600 Euro bei Paaren,
- bis 21.600 Euro bei Alleinerziehenden,
- jeweils zuzüglich 3.140 Euro je weiteres Kind.
Bei diesen Höchstgrenzen handelt es sich um ein pauschaliertes Jahresnettoeinkommen.
Für Geburten bis zum 31. Dezember 2017 gelten noch folgende Einkommensgrenzen:
- bis 17.100 Euro bei Paaren,
- bis 14.100 Euro bei Alleinerziehenden,
- jeweils zuzüglich 3.140 Euro je weiteres Kind.
Übersteigt das Einkommen diese Grenzen, verringert sich das Landeserziehungsgeld schrittweise. Für Geburten ab 1. Januar 2015 wird die Leistung ab dem 3. Kind unabhängig vom Einkommen gewährt.
Beträge von weniger als 10 Euro Landeserziehungsgeld monatlich werden nicht ausgezahlt.