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Familienpass

Drei Kinder zeigen auf eine Scheibe. © Arkady Chubykin/stock.adobe.com

Mit dem sächsischen Familienpass können Sie bestimmte Einrichtungen des Freistaates Sachsen – Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser – kostenlos besuchen.

Der Familienpass ist einkommensunabhängig und muss beantragt werden.

Voraussetzungen

Einen Familienpass können erhalten:

  • Eltern mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern,
  • Alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigenden Kindern,
  • Eltern mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind,

wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben und ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben.

Beantragung

Je nach Wohnort wird der Familienpass entweder durch das Einwohnermeldeamt, das örtliche Bürgerbüro, das Jugendamt oder – in kleineren Gemeinden – durch das Büro des Bürgermeisters ausgestellt.

Bei der Beantragung müssen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie eine Bescheinigung der Familienkasse über die kindergeldberechtigenden Kinder vorlegen.

Die Geltungsdauer wird von der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung festgelegt und im Familienpass vermerkt.

Vergünstigungen

Über mögliche Vergünstigungen und Ermäßigungen für Familien in kommunalen Einrichtungen informieren Sie sich bitte bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

TIPP: Führen Sie den Familienpass und Ihren Ausweis mit sich und fragen Sie auch jeweils bei Ihrem Besuch vor Ort nach seiner Geltung!

Merkblatt zum Familienpass

Ein junges Mädchen lacht herzlich in die Kamera. Um sie herum sitzt ihre Familie.

Vergünstigungen für Familien

Um den familiären Zusammenhalt durch gemeinsame Erlebnisse zu stärken und Familien mit mehreren Kindern den Zugang zu den kulturellen Einrichtungen des Freistaates Sachsen zu erleichtern, gibt es bereits seit über 20 Jahren den Sächsischen Familienpass.

Herausgeber

Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

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