Vor-Anmeldung
Jugendkonferenz 2025 – Deine Voranmeldung
Verantwortlich für die Jugendkonferenz 2025 ist die Kinder- und Jugendbeauftragte mit Sitz beim Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Albertstrasse 10, 01097 Dresden. Bei der Durchführung der Jugendkonferenz wird sie durch Partnerinnen und Partner aus der Jugendarbeit unterstützt.
Wir freuen uns, dass du bei der Jugendkonferenz 2025 am 20.September, von 10:00 bis 16:00 Uhr im Sächsischen Landtag, teilnehmen möchtest. Du findest auf dieser Seite, dass Formular mit dem du dich Vor-Anmelden kannst. Bitte beachte: Wenn du unter 16 Jahre bist müssen deine Eltern dich vor-anmelden.
Interessant ist für uns, ob und wo du bereits aktiv und engagiert bist, zum Beispiel im Schülerinnen-/Schülerrat, Auszubildenden- oder Studi-Vertretung, Freiwilligendienst, Nachbarschaftshilfe, im Sport, Selbstvertretung, einer Initiative, einem Jugendclub oder du hast selbst etwas auf die Beine gestellt, wie Spendenaktion oder Müllsammeln im Park. Oder willst du dich bei uns inspirieren lassen und zum ersten Mal Engagement ausprobieren? Dann bist du natürlich genauso herzlich willkommen.
So funktioniert die Anmeldung:
- Bitte lies zuerst die Hinweise zum Datenschutz und die Informationen zur Teilnahme. Hier findest du auch Informationen zur Anreise und Fahrtkosten.
- Du registrierst dich auf dieser Seite bis spätesten 27. August 2025 mit deiner Vor-Anmeldung.
- Teilnehmen können 50 junge Menschen aus Sachsen. Aus allen eingegangen Vor-Anmeldungen lost die Kinder- und Jugendbeauftragte fünfzig junge Menschen aus, die eine möglichst große Bandbreite aus dem Leben junger Menschen abbilden.
- Wenn du mit dabei bist, erhält du von uns am 29. August 2025 eine Mail. In der Mail findest du das endgültige Anmeldeformular als *pdf sowie einen upload-Link.
- Fülle das Anmeldeformular bis zum 8. September 2025 aus und lade es auf dem upload-Link hoch. Verwende beim Dateinamen bitte deinen Namen, damit wir die Anmeldung zuordnen können. Bitte beachte, dass deine Eltern dieses Anmeldeformular unterscheiben müssen, wenn du jünger als 18 Jahre bist. Bitte bringe das unterschriebene Original auch zur Jugendkonferenz mit.
- Du erhältst von uns bis zum 16. September 2025 per Mail ein Ticket, welches als Eintrittskarte für die Jugendkonferenz am 20. September gilt. Vorrausetzung ist, das alle Angaben im Anmeldeformular vollständig sind und auch Deine Eltern/Sorgeberechtigten unterschrieben haben, wenn du unter 18 Jahren bist. Nur mit diesem Ticket kannst Du an der Jugendkonferenz teilnehmen.
Wenn Du etwas nicht verstehst oder weitere Fragen hast, schreib uns eine E-Mail:
kjb@sms.sachsen.de
Alter und Voraussetzungen
Wenn du mindestens 14 Jahre und nicht älter als 27 Jahre bist und wenn Du in Sachsen lebst, kannst du an der Jugendkonferenz teilnehmen. Dein bisheriges Engagement oder auch deine Erfahrungen in Gremienarbeit sind für uns interessant, für die Teilnahme jedoch keine Voraussetzung.
Aus allen eingegangen Vor-Anmeldungen lost die Kinder- und Jugendbeauftragte (KJB) fünfzig junge Menschen aus, die eine möglichst große Bandbreite aus dem Leben junger Menschen abbilden. Wenn du mit dabei bist, erhält du von der KJB am 29. August 2025 eine Mail. In der Mail findest du das Anmeldeformular und einen Link. Fülle das Anmeldformular bis zum 8. September 2025 aus und lade es unter dem Link, den wir dir geschickt haben, hoch. Bitte beachte, dass hier auch deine Eltern/Sorgeberechtigten unterscheiben müssen, wenn du jünger als 18 Jahre bist. Bitte verwende deinen Namen bei der Dateibenennung. Beispiel: Anmeldung_Max Mustermann. Du erhältst von der KJB bis zum 16. September 2025 per Mail ein Ticket, welches als Eintrittskarte für die Jugendkonferenz am 20. September gilt. Vorrausetzung ist, das alle Angaben im Anmeldeformular vollständig sind und auch Deine Eltern/Sorgeberechtigten unterschrieben haben, wenn du unter 18 Jahren bist. Nur mit diesem Ticket kannst Du an der Jugendkonferenz teilnehmen.
Ein wichtiger Punkt für den Veranstaltungstag selbst: An der Jugendkonferenz 2025 können nur die angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer mitmachen. Wenn deine Eltern oder eine andere Begleitperson während der Veranstaltung auf dich im Sächsischen Landtag warten möchten, benötigen wir im Vorfeld den Namen und das Geburtsdatum deiner Begleitperson. Dies ist aufgrund der Sicherheitsbestimmungen und der Hausordnung im Sächsischen Landtag notwendig. Auch wenn du eine Begleitperson aus Gründen der Inklusion benötigst, muss diese Begleitperson angemeldet sein. Wir werden darauf auch in der Mail hinweisen, die du von uns mit dem Anmeldeformular erhältst.
Adresse und Anreiseinformationen
Die Anreise nach Dresden zum Sächsischen Landtag erfolgt selbstständig, also in Eigenverantwortung. Wenn du noch keine 18 Jahre alt bist, müssen deine Eltern/Sorgeberechtigten zustimmen. Deine Eltern/Sorgeberechtigen sind dafür verantwortlich, dass du sicher an- und abreisen kannst. Das gilt auch, wenn Fahrgemeinschaften gebildet werden.
Die Adresse des Sächsischen Landtages lautet:
Sächsischer Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Anfahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln:
Mit der Straßenbahn vom Hauptbahnhof oder Bahnhof Neustadt:
- Mit den Linien 4 und 9 bis Haltestelle »Am Zwingerteich« Mit den Linien 1,2,4,8,9,11 und 12 bis zur Haltestelle »Postplatz«
- mit den Linien 4,8,9 und 11 bis zur Haltestelle »Theaterplatz«
Mit der S-Bahn: mit den Linien S1 und S2 bis »Bahnhof Mitte«
Der Sächsische Landtag ist von allen Haltestellen fußläufig in ca. 5 bis 7 Minuten zu erreichen. Bitte nutze den Eingang mit Treppe. Direkt neben der Treppe gibt es einen barrierefreien Zugang.
Fahrtkosten
Deine Fahrtkosten musst du vorfinanzieren, d.h. erst einmal selbst bezahlen. Wir können dir deine Fahrtkosten nach der Konferenz bis zur Höhe eines Sachsentickets erstatten. Dazu musst du einen Antrag stellen. Wenn Du noch keine 18 Jahre bist muss der Antrag von Deinen Eltern/Sorgeberechtigten gestellt werden.
Wir können nur Fahrtkosten für dich als aktive/r Teilnehmer oder Teilnehmerin der Jugendkonferenz erstatten und nicht für eine Begleitung, es sei denn du lebst mit einer Beeinträchtigung und deine Begleitung unterstützt dich während der Veranstaltung. Es muss nachgewiesen werden, dass die Begleitung aus Gründen der Inklusion notwendig ist.
Was kann erstattet werden?
- Nutzung des ÖPNV, maximal jedoch in Höhe der Kosten des jeweiligen Sachsentickets. (Beispiel: 1Reisender = 33 €; 2Reisende = 41 €; 3 Reisende = 49 €, 4Reisende 57€, 5 Reisende 65€)
- bei Anreise mit PKW – 0,35€ pro gefahrenem Kilometer, maximal in Höhe des jeweiligen Sachsentickets je mitgenommener Person (siehe Beispiel oben)
Es können nur die Fahrtkosten des aktiv teilnehmenden jungen Menschen erstattet werden. Fahrtkosten für Begleitpersonen, Eltern oder Leitung der Fahrgemeinschaft können nicht erstattet werden. Ausgenommen sind Begleitpersonen die aus Gründen der Inklusion einen jungen Menschen begleiten müssen. Es muss dabei nachgewiesen werden, dass die Begleitung aus Gründen der Inklusion notwendig ist.
Wie erfolgt die Fahrtkostenerstattung?
- Wir senden dir den Antrag auf Fahrtkostenerstattung per Mail zu.
- Wenn Du noch keine 18 Jahre bist muss der Antrag auf Fahrtkostenerstattung von Deinen Eltern / Sorgeberechtigten gestellt werden.
Du kannst den Antrag auf Fahrtkostenerstattung vollständig ausgefüllt zur Jugendkonferenz am 20. September mitbringen. Bitte denke auch an die Belege.
Oder: Nach Abschluss der Jugendkonferenz schickst du den ausgefüllten Antrag mit allen Belegen bis 31. Oktober 2025 an uns per Post:
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Kinder- und Jugendbeauftragte der Sächsischen Staatsregierung
Albertstrasse 10
01097 Dresden
Oder: Nach Abschluss der Jugendkonferenz kannst du den ausgefüllten Antrag sowie alle Belege bis spätesten 31. Oktober hochladen. Bitte verwende im Dateinamen deinen Namen/den Namen des aktiven Teilnehmers. Beispiel: Fahrtkosten_Max Mustermann
Dokumentation der Veranstaltung und Veröffentlichungen
Bei der Veranstaltung werden Foto-, Video- und Tonaufnahmen für die Dokumentation gemacht, die auf verschiedenen Kanälen der Sächsischen Staatsregierung, des Sächsischen Landtages und bei den unterstützenden Partnern der Jugendbildungsarbeit (Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Sachsen in Trägerschaft des Kinder- und Jugendring Sachsen e.V., Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH, Sächsische Jugendstiftung, Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V.) veröffentlicht werden. Dafür benötigen wir im Anmeldebogen von dir die Erlaubnis, d.h. deine Einwilligung. Wenn du unter 18 Jahren bist, brauchen wir auch die Einwilligung deiner Eltern/Sorgeberechtigten.
Die Einwilligungserklärung ist freiwillig. Deine Teilnahme ist unabhängig von der Einwilligung zur Dokumentation und Veröffentlichung. Das heißt, dass du auch teilnehmen kannst, wenn du nicht gefilmt oder fotografiert werden möchtest.
Im Anmeldeformular, welches wir dir zuschicken, findest du das Formular »Einwilligung für die Anfertigung/Veröffentlichung Foto/Video/Ton«. Bitte lade dieses ausgefüllt, zusammen mit dem Anmeldeformular, hoch. Den Link dafür findest du in der E - Mail, welche wir Dir zuschicken. Bitte verwende im Dateinamen deinen Namen/den Namen des aktiven Teilnehmers. Beispiel: Anmeldeformular_Max Mustermann.
Deine Rechte an deinen Daten und die Rechte von anderen Menschen sind geschützt durch eine Vorschrift der Europäischen Union. Diese Vorschrift heißt »Datenschutzgrundverordnung«.
Hier beschreiben wir Hinweise zum Datenschutz, die nur im Zusammenhang mit der Jugendkonferenz 2025 stehen. Wir haben versucht, diese Hinweise für jeden verständlich zu formulieren. Hinweise zu den allgemeinen Datenschutzerklärungen der Sächsischen Staatsregierung sind zu finden unter:
www.sachsen.de/datenschutz.html (http://www.sachsen.de/datenschutz.html)
Hinweise zum Datenschutz bei der Jugendkonferenz 2025
Die Kinder- und Jugendbeauftragte (KJB) beim Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Albertstraße 10, 01097 Dresden, führt die Jugendkonferenz 2025 durch.
Anmeldung und Veranstaltungsmanagement
Deine Daten werden bei der Vor-Anmeldung und bei der Anmeldung für die Konferenz von der Kinder- und Jugendbeauftragten verarbeitet. Weil wir zur technischen Umsetzung der Anmeldung eine Anwendung der Sächsischen Staatskanzlei benutzen, erklären wir unten genau, wie wir (also die KJB und die Staatskanzlei) bei der Datenverarbeitung zusammenarbeiten und an wen du dich mit deinen Fragen wenden kannst.
Da die Veranstaltung im Sächsischen Landtag stattfindet, müssen wir für die Einlass- und Sicherheitskontrolle deine Daten an den Sächsischen Landtag weitergeben.
Sofern du deine Zustimmung zur Fotoerlaubnis erteilt hast, handelt es sich auch hierbei um eine Datenverarbeitung, die im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Sächsischen Staatsregierung sowie der Öffentlichkeitsarbeit des Landtages und der unterstützenden Partnerinnen und Partner aus der Jugendarbeit erfolgt. Dies betrifft ebenso die Dokumentation der Veranstaltung.
Vor-Anmeldung - Wenn du jünger als 16 Jahre bist, müssen deine Eltern dich auf diesem Portal registrieren
Wenn du jünger als 16 Jahre bist, dann müssen deine Eltern oder die Menschen, die für dich verantwortlich sind (Sorgeberechtigte), dich zur Jugendkonferenz anmelden. Dazu müssen deine Eltern/Sorgeberechtigten die Vor-Anmeldung auf diesem Portal vornehmen. Das ist notwendig, damit deine Rechte an den Daten geschützt sind. Deine persönlichen Daten sind hier dein Name und Vorname, dein Geburtstag, deine Postadresse und deine E–Mail–Adresse. Wenn du für die Veranstaltung eine Unterstützung brauchst, benötigen wir bei der Vor-Anmeldung auch deine Handynummer bzw. die Kontaktnummer deiner Eltern, damit wir mit dir deine genauen Bedürfnisse absprechen und organisieren können. Die persönlichen Daten Deiner Eltern sind: Vorname und Name sowie Mailadresse.
Hochladen des Anmeldeformulars - Wenn du jünger als 18 Jahre bist, müssen deine Eltern das Anmeldeformular unterscheiben
In einem zweiten Schritt musst du auf diesem Portal das Anmeldeformular, dass dir die KJB per Mail zuschickt hat, hochladen. Deine persönlichen Daten sind hier dein Name und Vorname, dein Geburtstag, deine Postadresse und deine E–Mail–Adresse. Wenn du minderjährig bist, also jünger als 18 Jahre, müssen auch deine Eltern die Anmeldung unterscheiben. Die persönlichen Daten Deiner Eltern sind: Vorname und Name sowie ganz wichtig! eine Telefonnummer. Diese benötigen wir, damit wir am Veranstaltungstag deine Eltern kontaktieren können, falls dir etwas passiert ist.
Noch einmal Zusammengefasst: Wofür genau, erteile ich die Zustimmung zur Datenspeicherung und –verarbeitung?
Damit die Kinder- und Jugendbeauftragte und ihr Veranstaltungsteam die Jugendkonferenz 2025 organisieren können, benötigen wir ein paar persönliche Daten. Im Konkreten sind das von dir als Teilnehmenden:
- Vorname und Name
- Geburtsdatum
- Postanschrift
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer (wenn du Unterstützung brauchst)
Wenn du minderjährig bist benötigen wir von deinen Eltern/Sorgeberechtigten folgende Daten:
- Vorname und Name
- Emailadresse
- Mobilfunknummer für Notfälle
Die Daten werden für folgende Zwecke verwendet: Mit deiner Anmeldung erteilst du uns die Zustimmung, dass die Daten zum Zweck der Auslosung und dem Abgleich, ob ihr als Gruppe in der Auslosung berücksichtigt werden wollt, bei uns verarbeitet und gespeichert werden können und die ausgelosten Teilnehmer und Teilnehmerinnen bzw. deren Eltern zum Zwecke der Teilnahme:
- von uns kontaktiert werden können,
- die Einlass- und Sicherheitskontrolle im Sächsischen Landtag durchgeführt werden kann
- und bei zusätzlicher Einwilligung die Veranstaltungsdokumentation im Nachgang der Veranstaltung an alle Teilnehmerinnen- und Teilnehmer sowie unterstützenden Partnerinnen und Partner aus der Jugendarbeit (Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Sachsen in Trägerschaft des Kinder- und Jugendring Sachsen e.V.; Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH; Sächsische Jugendstiftung) zugeleitet werden können. Dazu erbitten wir die Erlaubnis im Anmeldeformular »Einwilligung für die Anfertigung und Veröffentlichung von Foto-,Film,- und/oder Tonaufnahmen«
Aufgrund deiner Einwilligung bzw. die deiner Eltern/Sorgeberechtigte dürfen wir die angegebenen Daten gem. Art 6 I lit. a und b verarbeiten.
Die Daten werden also ausschließlich zum Zweck der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Jugendkonferenz 2025 verarbeitet und gespeichert.
Was ist zu beachten, wenn ich mich als Gruppe anmelde?
Wenn du dich zusammen mit Freunden anmelden möchtest, müssen sich deine Freunde bereits selbstständig angemeldet haben. Du nennst uns dann ihren Namen. Wichtig ist, dass du deine Freunde vorher darüber informiert hast und du dir deren Zustimmung eingeholt hast. Das liegt daran, dass auch der Vorname und Nachname deiner Freunde persönliche Daten sind, die besonders geschützt sind. Wenn Deine Freunde jünger als 16 Jahre sind, dann müssen auch die Eltern/Sorgeberechtigten zustimmen.
Die Namen deiner Freunde werden ausschließlich für das Losverfahren verwendet, damit ihr als ganze Gruppe teilnehmen könnt. Die Namen deiner Freunde werden nicht an Dritte weitergegeben.
Wie lange werden Daten gespeichert? Werden die Daten wieder gelöscht?
Wir speichern die oben genannten Daten der ausgelosten Teilnehmer und Teilnehmerinnen, deren Eltern/Sorgeberechtigte so lange, wie dies für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Jugendkonferenz 2025 erforderlich ist, längstens jedoch für die Dauer von einem Jahr. Danach werden die Daten (Name, Geburtsdatum, Adresse, Email, Telefonnummer) gelöscht. Die Daten derjenigen, die nicht ausgelost wurden, werden für ein mögliches Nachrückerfahren gespeichert und spätestens Ende September 2025 gelöscht.
Die Datenschutzeinwilligung kann jederzeit widerrufen werden
Die Einwilligung zur Speicherung, Nutzung und Verarbeitung der Daten kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ein Widerruf für die Vergangenheit ist nicht möglich.
Den Widerruf kannst du uns einfach mitteilen, indem du uns an folgende Adresse einen Brief oder eine Mail schreibst:
Postanschrift:
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Kinder- und Jugendbeauftragte der Sächsischen Staatsregierung
Albertstraße 10
01097 Dresden
E – Mail: kjb@sms.sachsen.de
Werden die Daten weitergegeben?
Alle uns mitgeteilten Daten werden nur für die Jugendkonferenz 2025 verwandt. Da die Veranstaltung im Sächsischen Landtag stattfindet, müssen wir für die Durchführung der Einlass- und Sicherheitskontrolle deine Daten an den Sächsischen Landtag weitergeben. Die Dokumentation der Veranstaltung wird auch an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Jugendkonferenz 2025 sowie die Partnerinnen und Partner (Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Sachsen in Trägerschaft des Kinder- und Jugendring Sachsen e.V.; Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH; Sächsische Jugendstiftung, Kinder- und Jugendhilferechtsverein e. V.) weitergeben.
Wenn du für die Teilnahme ausgelost wirst, fragen wir dich bzw. deine Sorgeberechtigten noch einmal gesondert, nach deiner/ihrer Einwilligung.
Foto und Film
Wir werden auf der Jugendkonferenz Foto- und Videoaufnahmen machen und die Veranstaltung dokumentieren. Auch dein Bild sind persönliche Daten. Daher musst du uns extra erlauben, dass wir ein Foto/Video mit dir anfertigen und veröffentlichen dürfen:
- für Pressemeldungen, auf den Webseiten, den Printpublikationen und den SocialMedia Kanälen der Sächsischen Staatsregierung, insbesondere des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
- örtliche Tagespresse, Fernsehsendungen
- auf der Webseite, den Printpublikationen sowie den SocialMedia Kanälen des Sächsischen Landtages
- auf der Website sowie den SocialMedia Kanälen der Partnerinnen und Partner aus der Jugendarbeit:
- Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Sachsen in Trägerschaft des Kinder- und Jugendring Sachsen e.V.
- Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH
- Sächsische Jugendstiftung
- Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V.
Einwilligungen sind immer freiwillig. Deine Teilnahme ist unabhängig davon, ob du oder deine Eltern die Einwilligung zur Dokumentation erteilen. Sie kann gegenüber dem Ministerium jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Sind die Aufnahmen im Internet verfügbar, erfolgt die Entfernung bei einem Widerruf, soweit dies dem Ministerium möglich ist.
Werden für die technische Umsetzung der Anmeldung noch Daten verarbeitet?
Damit die Anmeldung über diese Internetseite technisch funktioniert, nutzen wir eine Anwendung die der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) unter der Aufsicht der Sächsischen Staatskanzlei betreibt (s.o.). Bei jedem Aufruf von Online – Formularen bzw. Online – Diensten werden automatisch bestimmte Daten, sog. Sitzungsdaten, erfasst und gespeichert.
Verantwortlich für diesen Teil ist die Sächsische Staatskanzlei, Archivstraße 1, 01097 Dresden.
Diese Sitzungsdaten sind konkret:
- Betriebslogos (Datum und Uhrzeit des Zugriffs)
- Log-Informationen im Rahmen der Verarbeitung des Formulars
- Fehlermeldungen
Diese werden nach 90 Tagen gelöscht.
Wenn du mehr über die datenschutzrechtlichen Hintergründe für die technische Anwendung wissen möchtest, findest du unter nachfolgendem Link die vollständige Datenschutzerklärung für die technische Anwendung:
https://www.egovernment.sachsen.de/download/DatenschutzerklBaKFS-20240222-final.pdf
https://www.egovernment.sachsen.de/download/DatenschutzerklBaKFS-20240222-final.pdf
Für die Daten, die du uns für die Jugendkonferenz 2025 angibst, sind nur wir, die KJB des Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt verantwortlich. Wenn du dir Sorgen um deine Daten für die Teilnahme an der Veranstaltung machst, meldest du dich bei uns.
Weitere Rechte:
Wenn die Zustimmung zu der Verarbeitung von persönlichen Daten erteilt wurde, dann haben die betroffenen Personen unter anderem das Recht, ihre Zustimmung zu widerrufen (siehe oben).
Darüber hinaus haben die betroffenen Personen nach der DSGVO auch noch folgende Rechte:
- Auskunft über die persönlichen Daten, die gespeichert wurden (Art. 15 Abs. 1 DSGVO),
- Verlangen einer kostenlosen Kopie der erhobenen persönlichen Daten (Art. 15 Abs. 3 DSGVO),
- Verlangen, die Daten zu vervollständigen oder zu berichtigen (Art. 16 DSGVO),
- Verlangen, die Daten zu löschen (Art. 17 DSGVO),
- Verlangen, die Datenverarbeitung einzuschränken (Art. 18 DSGVO),
- Verlangen, die Verarbeitung der Daten einzuschränken (Art. 21 DSGVO),
- Beschwerde, wenn die Vermutung besteht, dass die Daten nicht rechtmäßig verarbeitet werden. DU / Sie kannst / können dich / sich bei der behördlichen Datenschutzbeauftragten, also der Datenschutzbeauftragten des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt beschweren.
- Du / Sie kannst / können dich / sich aber auch gleich oder zusätzlich bei der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO beschweren. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte.
Hier findest Du / finden Sie die nötigen Kontaktdaten:
Behördliche Datenschutzbeauftragte |
Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO) |
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt E-Mail: dsb@sms.sachsen.de (mailto:dbs@sms.sachsen.de) |
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte |
Allgemeine Datenschutzerklärung des Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
- Allgemeine Datenschutzinformation des Sächsischen Staatministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (https://www.sachsen.de/datenschutz.html)
- Allgemeine Datenschutzerklärung der Sächsischen Staatsregierung (https://www.sachsen.de/datenschutz.html)