Kinderschutz und Frühe Hilfen
Der Freistaat Sachsen schenkt dem sicheren Aufwachsen und der gesunden Entwicklung junger Menschen seine besondere Aufmerksamkeit. Um den präventiven Kinderschutz in Sachsen voranzubringen, hat das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz im Jahr 2008 ein erstes »Sächsisches Handlungskonzept für präventiven Kinderschutz« erstellt.
Zentrale Maßnahmen sind:
- die Unterstützung der örtlichen Ebene durch umfangreiche Förderungen des Freistaates für den Aufbau regionaler Netzwerke für Frühe Hilfen und Kinderschutz in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Sachsens sowie zur Stärkung der präventiven, aufsuchenden Arbeit des Allgemeinen Sozialen Dienstes bei den Jugendämtern,
- die Durchführung des Landesprojektes »Netzwerke für Kinderschutz Sachsen/Pro Kind Sachsen« mit Beteiligung am Bundesforschungsprojekt »Pro Kind« in vier Modellregionen,
- die Umsetzung des Sächsischen Kindergesundheits- und Kinderschutzgesetzes.
Ein weiterer Bestandteil des Handlungskonzeptes ist die breit angelegte Öffentlichkeitskampagne »Stoppt Gewalt gegen Kinder!«, für die das Ministerium im Jahr 2008 den Politik-Award-Preis erhalten hat.
Rahmenkonzept »Frühe Hilfen im Freistaat Sachsen«
Nach einem Abstimmungsprozess mit den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetzes, insbesondere der Bundesinitiative nach § 3 Absatz 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG), wurde vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz das Rahmenkonzept »Frühe Hilfen im Freistaat Sachsen« erarbeitet.
Das Konzept ist zugleich eine wesentliche Voraussetzung für die Zuweisung der Mittel aus der Bundesinitiative »Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen«.
Die Mittel werden größtenteils an die Landkreise und kreisfreien Städte weitergeleitet und können dort unter anderem für Familienhebammen, zum Ausbau und zur Weiterentwicklung der regionalen Netzwerke für Kinderschutz und Frühe Hilfen oder für die Förderung von Ehrenamtsstrukturen im Kontext Früher Hilfen eingesetzt werden.
Sexueller Kindesmissbrauch
Im März 2010 wurden durch die Bundesregierung die Einrichtung eines Runden Tisches zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich sowie eine Unabhängige Stelle für die Thematik des sexuellen Kindesmissbrauchs beschlossen.
Johannes-Wilhelm Rörig hat als Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs am 1. Dezember 2011 die Nachfolge der ehemaligen Beauftragten Dr. Christine Bergmann angetreten. Betroffene sexuellen Missbrauchs, aber auch Angehörige von Betroffenen sowie Menschen, denen Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch im privaten oder beruflichen Kontext auffallen, können sich an den Unabhängigen Beauftragten wenden.
Die Gespräche werden von einem Team aus Fachkräften entgegengenommen, die aus dem Bereich Sozialpädagogik, der Psychologie, der Medizin und der Beratung kommen und über langjährige Fachkenntnisse und Erfahrung im Umgang mit sexuellem Missbrauch verfügen. Die Fachkräfte nehmen die Berichte und Anliegen der Betroffenen individuell auf und nehmen sich Zeit für jedes einzelne Gespräch. Wenn gewünscht, werden Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung für Betroffene aufgezeigt.
Sie können über die folgende Rufnummer mit dem Unabhängigen Beauftragten in Kontakt treten:
Telefonnummer: 0800-22 55 530 (kostenfrei)
Sprechzeiten sind:
montags: 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
dienstags, mittwochs, freitags: 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr
sonntags: 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Schriftlich ist der Unabhängige Beauftragte unter diesen Kontaktdaten erreichbar:
Postanschrift:
Unabhängiger Beauftragter
für Fragen des sexuellen Kindermissbrauchs
Postfach 11 01 29
11018 Berlin
Fax: (030) 18555-41555
E-Mail: kontakt@ubskm.bund.de
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Unabhängigen Beauftragen für Fragen des sexuellen Kindermissbrauchs.

