Gewalt in der Familie
Der Begriff »häusliche Gewalt« umfasst alle Formen seelischer, sexueller, körperlicher und sozialer Gewalt zwischen erwachsenen Menschen, die durch intime, verwandtschaftliche oder gesetzliche Beziehungen miteinander verbunden sind. Häusliche Gewalt wird überwiegend von Männern gegenüber Frauen ausgeübt, meist im vermeintlichen Schutzraum des eigenen »zu Hause«. Darüber hinaus findet auch Gewalt von Frauen gegen Männer oder unter gleichgeschlechtlichen Partnern statt.
Gewalt im häuslichen Bereich verletzt mit ihren oft schweren körperlichen und psychischen Folgen das menschliche Sicherheitsbedürfnis in seinem Kernbereich. Insbesondere für Kinder als Zeugen oder direkt Betroffene bleibt Gewalt in der Familie nicht ohne Folgen für die seelische und körperliche Gesundheit.
Jährlich flüchten in Deutschland über 45.000 Frauen mit ihren Kindern vor den Misshandlungen ihrer Ehemänner, Lebenspartner oder Freunde in Frauen- und Kinderschutzhäuser oder Zufluchtswohnungen. Der im Oktober 2004 veröffentlichten repräsentativen Studie »Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland« (BMFSFJ 2004) zufolge haben 25% der befragten Frauen körperliche oder sexuelle Gewalt oder beides durch aktuelle oder frühere Beziehungspartner erlebt. Die Dunkelziffer der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen und Kinder ist jedoch weitaus höher. Eine Vielzahl der Fälle häuslicher Gewalt steht in Verbindung mit Handlungen, die unter dem Begriff »Stalking« zusammengefasst werden. Dazu gehören alle Arten von Nachstellung, die in erster Linie psychischer Gewalt zuzuordnen sind.
Der gesellschaftliche Umgang mit häuslicher Gewalt hat sich verändert: Gewalt wird heute nicht mehr als Privatsache abgetan, sondern zunehmend von Justiz, Polizei und Verwaltung als ernste Herausforderung verstanden und entsprechend behandelt.
Der Freistaat Sachsen setzt bei der Bekämpfung häuslicher Gewalt im sozialen Bereich auf ein Netz aus verschiedenen Hilfs- und Unterstützungseinrichtungen. Diese Einrichtungen bieten Opfern und Tätern im Kontext häuslicher Gewalt aufeinander abgestimmte Hilfen.
Rechtliche Grundlage - § 238 StGB und § 112a StPO (http://www.stalker-recht.de/information/gesetzestexte.php)
