Familienpass
Der Familienpass berechtigt den Inhaber mit seinen Kindern, unentgeltlich bestimmte Einrichtungen des Freistaates Sachsen (Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser – siehe Flyer unter Publikationen/Berichte) zu besuchen.
Einen Familienpass können erhalten:
- Eltern mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern,
- Alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigenden Kindern,
- Eltern mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind,
wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben und ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben.
Der Familienpass ist einkommensunabhängig. Die Geltungsdauer wird von der Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltung festgelegt und im Familienpass vermerkt.
ZUSTÄNDIG: Der Familienpass wird durch die von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung bestimmte Institution ausgestellt. Das kann das Einwohnermeldeamt, das Jugendamt, ein Bürgerbüro oder in kleineren Gemeinden das Büro des Bürgermeisters sein.
Bitte informieren Sie sich über eventuelle weitere kommunale Vergünstigungen für Inhaber eines Familienpasses bei Ihrer örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

