Alt werden heißt nicht automatisch pflegebedürftig und passiv werden. Auch ältere Menschen können und wollen auf vielfältige Art und Weise am gesellschaftlichen und politischen Leben teilnehmen.
Die Teilhabe der älteren Generation am gesellschaftlichen Leben nach Maßgabe der lebenslang erworbenen Kompetenzen und vorhandenen Kräfte ist für ein lebendiges Gemeinwesen unverzichtbar.
Das Vorhandensein einer altersgerechten Wohnung in einem barrierefreien Wohnumfeld und einer funktionierenden Infrastruktur hat für die selbständige Lebensführung im Alter eine große Bedeutung.
Für pflegebedürftige Menschen haben die Pflegekassen ihre Leistungen je nach Hilfebedarf in drei Pflegestufen gestaffelt. Es können verschiedene Sach- und Pflegeleistungen beantragt werden.
Viele unterschiedliche Institutionen kümmern sich um die Bedürfnisse und Anliegen älterer Menschen. Dazu zählen verschiedene Pflege- und Betreuungsangebote bis hin zu einer eigenen Sächsischen Seniorenbeauftragten.
Der Freistaat Sachsen hat seine Förderung im Bereich der Altenhilfe auf zwei Schwerpunkte konzentriert. Gefördert werden ambulante Hospizdienste und stationäre Hospize. Gefördert werden ferner niedrigschwellige Angebote nach § 45 SGB XI.