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Familienfreundliches Sachsen

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Leistungen für Familien

Titelabbildung: Kinderzeichnung: Zirkusatmosphäre mit Clown, Elefant und Zirkuszelt

Leistungen für Familien
(© Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz)

Themen

Kinderwunschbehandlung: Mikroskop, Foto von Michael Buehrke/pixelio

Kinderwunschbehandlung (assistierte Reproduktion)

Sie haben sich für eine Kinderwunschbehandlung entschieden. Der Freistaat Sachsen ist das erste und einzige Bundesland, das Behandlungen zur assistierten Reproduktion finanziell unterstützt. Genauere Informationen finden Sie hier.

Kindergeld und Kinderzuschlag

Kindergeld und Kinderzuschlag

Das Kindergeld gehört zu den staatlichen Leistungen, mit denen Eltern unterstützt werden, bis ihre Kinder das 18. bzw. 25. Lebensjahr erreicht haben. Der Kinderzuschlag wird zusätzlich gezahlt, wenn die Eltern zwar ihren eigenen, nicht aber den Unterhalt ihres Kindes bestreiten können.

Steuerliche Entlastungen

Steuerliche Entlastungen

Der Staat fördert Familien und Alleinerziehende mit Kindern durch steuerliche Entlastungen. Hier finden Sie Informationen zu Kinderfreibeträgen und den Regelungen für Ausbildung und Betreuung.

Erziehungsgeld und Elterngeld

Bundeselterngeld und Landeserziehungsgeld

Der Staat unterstützt Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder – finanziell und rechtlich. Daneben fördert der Freistaat Sachsen Eltern zusätzlich, z. B. durch das Landeserziehungsgeld.

Elternzeit

Elternzeit

Die Elternzeit gibt Müttern wie Vätern die Möglichkeit, sich bis zu drei Jahre ganz der Erziehung ihrer Kinder zu widmen. Mütter und Väter in Anstellungsverhältnissen haben einen Rechtsanspruch auf Elternzeit und genießen Kündigungsschutz.

Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld

Frauen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, erhalten für die Zeit der Mutterschutzfristen Mutterschaftsgeld. Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und endet acht Wochen nach der Geburt des Kindes. Das Mutterschaftsgeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag gezahlt.

Haushaltshilfe

Haushaltshilfe

Wenn Sie wegen Schwangerschaft oder Entbindung den Haushalt vorübergehend nicht selbst führen können und diese Arbeit auch von keinem anderen Familienangehörigen übernommen werden kann, können Sie Unterstützung durch eine Haushaltshilfe beantragen.

Genesungskuren für Mütter und Väter

Genesungskuren für Mütter und Väter

Zur Stabilisierung der elterlichen und der Gesundheit der Kinder gibt es Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen, so genannte Mutter- oder Mutter-Kind-Kuren. Die Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse.

Familienurlaub

Familienurlaub

Gemeinsame, entspannte Zeit ist für Familien unentbehrlich. Besonders familienfreundliche Urlaubsbedingungen bieten Familienferienstätten. Preiswerte und familiengerechte Unterkünfte berücksichtigen mit ihren Angeboten die besonderen Bedürfnisse von Familien.

Familienpass

Familienpass

Mit dem Familienpass können Familien unentgeltlich bestimmte Einrichtungen des Freistaates Sachsen (Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser) besuchen. Den Familienpass erhalten kinderreiche Familien, Alleinerziehende mit mindestens zwei Kindern und Eltern mit behinderten Kindern.

Leistungen für Familien mit behinderten Angehörigen

Leistungen für Familien mit behinderten Angehörigen

Familien mit behinderten Angehörigen leben in einer besonderen Situation. Sie erfüllen ihre Aufgaben mit großer Selbstverständlichkeit und verantwortungsvoll. Hier erhalten Sie Informationen, welche Unterstützungen es gibt.

Stiftung »Hilfen für Familien, Mutter und Kind«

Stiftung »Hilfen für Familien, Mutter und Kind«

Durch persönliche Lebensumstände können Menschen in Not geraten, die ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet. Die daraus entstehenden Probleme im familiären Zusammenleben, die finanziellen Sorgen und Nöte sowie Schulden sind Anlass, um Rat und Hilfe zu suchen. Grundsätzlich versucht die Stiftung durch Gewährung einer einmaligen finanziellen Hilfe die momentale Notlage zu linden. Ziel ist es, eine angemessene Lebensführung bei Ausschöpfung der Hilfen der gesetzlichen Leistungsträger, privater Hilfen und aus eigenen Kräften des Hilfesuchenden zu sichern.

Mehrlingspatenschaften

Ehrenpatenschaft durch den Ministerpräsidenten bei Mehrlingsgeburten

Mit einer Mehrlingsgeburt steht die Familie vor einer großen Aufgabe. Daher unterstützt der Freistaat Sachsen die Familien mit Mehrlingsgeburten ab Drillingen.

Ehrenpatenschaft

Ehrenpatenschaft

Der Bundespräsident übernimmt auf Wunsch der Eltern die Ehrenpatenschaft für das siebente Kind einer Familie.

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