Interventions- und Koordinierungsstellen
Im Freistaat Sachsen arbeiten derzeit sechs Interventions- und Koordinierungsstellen: in Leipzig, Borna, Radebeul , Dresden, Bautzen und Chemnitz.
Sie sind öffentlich zugänglich und arbeiten geschlechterneutral.
Der Einzugsbereich jeder einzelnen Interventions- und Koordinierungsstelle erstreckt sich auf den territorialen Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Polizeidirektion.
Die Interventions- und Koordinierungsstellen in Sachsen sind in der Regel an Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen angebunden und kooperieren mit diesen.
Die Einrichtungen haben zwei Hauptaufgaben:
mobile Unterstützung bei einzelfallbezogener Krisenintervention und entsprechende Beratungs- und Betreuungsarbeit unter Anwendung der Möglichkeiten, die das Gewaltschutzgesetz und - in Fällen von Stalking - die geänderten § 238 StGB und § 112a StPO bieten,
Kooperations- und Vernetzungsarbeit mit den Polizeidienstellen und -direktionen sowie weiteren Einrichtungen und Institutionen, z. B. Amts- und Familiengerichte (Staatsanwälte, Richter, Rechtspfleger) Sozial- und Jugendämter, Gesundheitsbereich und Rechtsmedizin. Es besteht hier ein erheblicher Aufklärungs- und Schulungsbedarf, der von den Mitarbeiterinnen der Interventions- und Koordinierungsstellen geleistet wird.
